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Der/die Athlet/-in ist verantwortlich dafür, in gut trainiertem Zustand sowie körperlich gesund am Start zu erscheinen. Er hat die bestehenden Reglemente zu beachten, die Verkehrsregeln einzuhalten sowie den Anweisungen von Schiedsrichtern und Offiziellen Folge zu leisten.
Der/die Athlet/-in ist für seine/ihre Ausrüstung selbst verantwortlich und hat dafür zu sorgen, dass sie den Vorschriften entspricht.
Die Athleten/-innen sind verpflichtet, die vom Veranstalter abgegebene Schwimmkappe sowie die offizielle Startnummer zu tragen. Sie darf von Athleten/-innen weder gefalzt, zerschnitten noch verdeckt werden. Die Startnummer ist auf dem Velo hinten und während des Laufens auf der Vorderseite gut sichtbar zu tragen. Strafe: Verwarnung, Anhalten und Korrektur der Beanstandung. Wenn keine Korrektur erfolgt: Disqualifikation. Gibt der Veranstalter offizielle Nummern für Fahrräder ab, müssen diese von den Athleten/-innen an der dafür vorgeschriebenen Stelle gut sichtbar angebracht werden.
Es ist verboten, andere Athleten/-innen in irgendeiner Form zu behindern, sei es dadurch, dass man ihn stösst, abdrängt, ihm den Weg versperrt, seine Ausrüstung sabotiert, usw. Strafe: Disqualifikation. Verlässt ein/-e Athlet/-in die Rennstrecke, muss diese/-r das Rennen am gleichen Ort wieder aufnehmen. Ist dies nicht der Fall, folgt eine sofortige Disqualifikation. Die Rennleitung ist über jeden vorzeitigen Wettkampf-Abbruch unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Die Kleiderwechsel haben am dem vom Veranstalter zugewiesenen Wechselplatz zu erfolgen. Sämtliche während des Wettkampfs benutzten Kleidungsstücke und Utensilien müssen von Athleten/-innen beim Wechselplatz immer so deponiert werden, dass sie für andere Athleten/-innen kein Hindernis darstellen. Das Rad muss ebenfalls in der vorgeschriebenen Form und am dafür vorgesehenen Platz deponiert werden. Strafe: Verwarnung, Anhalten und Korrektur der Beanstandung. Wenn keine Korrektur erfolgt oder bei schweren Verstössen auch ohne Verwarnung: Disqualifikation.
Athleten/-innen dürfen nicht von Tempomachern oder Betreuer/-innen begleitet werden, sei es in Autos, auf Motorrädern, Rädern oder zu Fuss. Strafe: Disqualifikation. Jede körperliche Hilfe für Athleten/-innen ist verboten. Ratschläge und Informationen von am Strassenrand stehenden Betreuer/-innen sind erlaubt. In den Start- sowie Wechselzonen sind keine persönlichen Betreuer/-innen erlaubt.
Künstliche Schwimmhilfen, wie Flossen, Paddels, Schnorchel usw. sind verboten. Das Tragen einer Schwimmbrille ist gestattet. Hände und Füsse müssen unbedeckt bleiben.
Wetsuit |
Obligatorisch |
Erlaubt* |
Verboten* |
Mini Tri |
14°C < |
14 – 20 °C |
>20°C |
Distanza olimpica |
14°C< |
14 – 20 °C |
>20°C |
Medium Distance |
16°C< |
16 – 23 °C, consigliata empholen |
>23°C |
Staffette |
16°C< |
16-23°C, consigliata, empholen |
>23°C |
*Zur Sicherheit der Athleten, kann im Falle weiterer Randbedingungen, das Obligatorium des Tragen eines Wetsuit bestimmt werden.
Die Radstrecke ist für den Verkehr nicht gesperrt.
Das Tragen eines geprüften Hartschalenhelmes ist obligatorisch Die Helmtragepflicht (Helmriemchen geschlossen!) beginnt bevor das Rad vom Radständer genommen wird und endet nachdem das Rad abgestellt wird.
Die Teilnehmer müssen die Verkehrsregeln unbedingt einhalten. Den Anweisungen der Polizei und der Streckenposten ist Folge zu leisten. Das Überfahren von Sicherheitslinien sowie das Befahren der Kreisel in der Gegenrichtung führt zur sofortigen Disqualifikation.
Das Fahrrad muss in technisch einwandfreiem Zustand und mit einer gültigen Haftpflichtversicherung ( Velovignette ) versehen sein.
Es ist verboten in der Wechselzone auf das Fahrrad zu steigen.
Medium Distance und Stafette: Die Wettkampfkontrolle auf der Radstrecke wird von Schiedsrichtern von Swiss Triathlon Verband vorgenommen.
Windschattenfahren ist verboten, sei es hinter oder neben Athleten/-innen. Der minimale Abstand zwischen Vorderrad des vorderen und Vorderrad des hinteren Athleten/-innen muss 12 M beim MD und 10 M bei der Olympische Distanz betragen. Seitlich sind es 2 m. Werden Athleten/- innen überholt, haben sie unverzüglich dafür zu sorgen, dass der Abstand wieder hergestellt wird. Der/die Athlet/-in hat bei der MD 20 Sek., bei der Olympische Distanz 15 Sek. Zeit, den/die vor ihm Fahrende/-n zu überholen. Der/die Athlet/-in gilt als überholt, wenn der/die Überholende das Vorderrad passiert hat.
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Minimaler Abstand zwischen den Vorderräder |
Minimalen Abstand Seitlich |
Zeit zum Überholen |
Zeitstrafe bei Windschattenfahren in der Waiting Box |
Olympisce Distanz |
10 Meter |
2 Meter |
15 Sek. |
3 M. (15 M. bei nicht Verbüsste Strafe) |
MD |
12 Meter |
2 Meter |
20 Sek. |
6 M. (30 M. bei nicht Verbüsste Strafe) |
Stafette |
12 Meter |
2 Meter |
20 Sek. |
6 M. (30 bei nicht Verbüsste Strafe) |
Es ist verboten, während des Wettkampfes – auf der Rad- und Laufstrecke - Music Player (Mp3, Disc Man, Handy, usw.) zu benutzen. Nichteinhaltung hat die sofortige Disqualifizierung zur Folge.
Der Laufstil ist frei. Es ist nicht erlaubt, mit nacktem Oberkörper zu laufen.
Der CHIP für die Zeitmessung muss aus Sicherheitsgründen am linken Fussgelenk getragen werden. Bei der Stafette muss der CHIP dem nächsten Athleten übergeben werden, d.h. der Schwimmer übergibt den Chip dem Radfahrer und der Radfahrer dem Läufer. Bevor die Wechselzone verlassen wird, muss der CHIP richtig befestigt sein. Ohne CHIP gibt es keine Zeitmessung! Der CHIP muss direkt nach dem Ziel abgegeben werden. Bei Verlust wird dem Athleten eine Gebühr von Fr. 50.-verrechnet.
Athleten, die den Wettkampf aufgeben, müssen sofort die Startnummer entfernen, die Strecke verlassen und sich bei Data Sport am Ziel abmelden.
Persönliche Verpflegung ist nur bei den offiziellen Posten gestattet, ansonsten auf der ganzen Strecke verboten. Das Nichteinhalten dieser Vorschriften führt zur Disqualifikation.
Mini Tri: Die letzte Strecken-Kontrolle findet spätestens um 20:00 Uhr statt.
Olympische Distanz: Die Schwimmstrecke muss bis um 9.20 Uhr beendet sein. Auf der Radstrecke muss bis um 10.40.beendet sein. Die Laufstrecke muss bis 12.30 Uhr beendet sein.
Medium Distanz und Stafette : Die Schwimmstrecke muss bis um 10.30 Uhr beendet sein. Die Radstrecke muss bis 13.30 beendet sein. Die Laufstrecke muss bis 15.30 Uhr beendet sein.
Nach den genannten Zeiten kann das OK keine Sicherheit und Verpflegung auf der Strecke garantieren.
Mini Tri: Samstag, die Wechselzone wird für das Abstellen des Rad um 15.00 geöffnet und um 16.15 geschlossen.
Olympische Distanz, Medium Distance, Stafette: Sonntag, die Wechselzone wird für das Abstellen des Rad um 7.00 geöffnet und um 8.00 geschlossen.
Abholen des Rad nach dem Wettkampf: die Athleten die noch im Rennen sind, haben in der Wechselzone Vortritt; Umsichtig ist geboten.
Überwachung: Die Wechselzone ist am Samstag von 15.00 bis 19.30 Uhr und Sonntag von 07.00 – 16.30 Uhr überwacht. Ausserhalb dieser Zeitspanne übernimmt jeder Teilnehmer die Verantwortung für Diebstahl oder Schaden an seinem deponierten Material.
Athleten die nach einem Unfall Erste Hilfe erhalten haben, können das Rennen fortsetzen, wenn der Arzt/Sanitäter dies gestattet. Bei schwerem Unfall mit Beteiligung von Drittpersonen, Zusammenstoss mit anderen Verkehrsteilenehmer, Verletzten oder Fahrerflucht muss die Polizei und der Sicherheitsdienst des Triathlon alarmiert werden.
Preise erhalten die ersten Drei Athleten jeder Kategorie, wenn mindestens 5 Athleten klassifiziert sind. Ansonsten werden die Athleten in der nächst niedrigeren Altersklasse (Kategorie ) klassifiziert.
Die Einschreibegebühr wird in keinem Fall zurückerstattet. Muss auf Grund höherer Gewalt (z.B. Sturm oder Sturmwarnung, Schäden an der Infrastruktur, Gefahr auf der Strecke, usw.) das Rennen abgesagt oder unterbrochen werden, wird bis zum 19. August 2011 die Gebühr bei der Teilnahme im nächsten Jahr, abzüglich der bis zum Zeitpunkt der Entscheidung angefallenen Spesen, angerechnet. Muss der Wettkampf nach dem 19. August 2011 auf Grund höherer Gewalt abgesagt oder unterbrochen werden ist jede Form der Zurückerstattung ausgeschlossen.
Grundlage: Proteste können sich richten gegen das Verhalten von Schieds-richtern, anderen Athleten/-innen, gegen Fehler in der Organisation des Wettkampfes und gegen die Entscheide der Schiedsrichter. Der Protest muss spätestens 15 min nach Einlaufen des/der Athleten/-in beim OSR eingereicht werden. Richtet sich der Protest gegen die Zeitmessung, so muss dieser spätestens nach 30min nach der Veröffentlichung der provisorischen Resultate eingereicht werden.